DSB klagt auf Genehmigung seiner Sportordnung

Der Deutsche Schützenbund hat – wie die anderen anerkannten Schießsportverbände auch – eine vom Bundesverwaltungsamt (BVA) genehmigte Sportordnung. Änderungen des Regelwerks sowie Fortentwicklungen des Schießsports mit neuen Disziplinen müssen dem BVA ebenfalls zur Genehmigung vorgelegt werden.

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