Keine Rundfunkbeiträge für Schützenvereine

Am 1. Januar 2013 wurden die GEZ-Gebühren abgeschafft und durch den Rundfunkbeitrag ersetzt. Zur Zahlung des Rundfunkbeitrages sind danach alle Privathaushalte und Unternehmen verpflichtet. Für Unternehmen wird der Beitrag je Betriebsstätte nach Beschäftigtenzahl ermittelt.

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