Vereinswebsite - Neue Abmahngefahren drohen
Wenn am 26. Mai 2018 die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft tritt, drohen den Betreibern von Websites unangenehme Abmahnverfahren. Das betrifft möglicherweise auch die Website Ihres Bogensportvereins. Informieren Sie jetzt den Administrator der Vereinswebsite, denn die Fachmedien verkünden empfindliche Strafzahlungen mit Inkrafttreten der DSGVO.
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