Wenn am 26. Mai 2018 die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft tritt, drohen den Betreibern von Websites unangenehme Abmahnverfahren. Das betrifft möglicherweise auch die Website Ihres Bogensportvereins. Informieren Sie jetzt den Administrator der Vereinswebsite, denn die Fachmedien verkünden empfindliche Strafzahlungen mit Inkrafttreten der DSGVO.
Informationen für den Webmaster der Vereinshome
- Bericht auf heise.de
Datenschutzgrundverordnung: Neue Abmahngefahren für Websites
Informationen für die Mitgliederverwaltung
- Informationen des Westfälischen Schützenbundes (WSB)
Hilfestellung für Vereine zur Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung