Erstellt von Manuel am Montag, 17.12.2012 16:46:13 Uhr DSB klagt auf Genehmigung seiner Sportordnung Der Deutsche Schützenbund hat – wie die anderen anerkannten Schießsportverbände auch – eine vom Bundesverwaltungsamt (BVA) genehmigte Sportordnung. Änderungen des Regelwerks sowie Fortentwicklungen des Schießsports mit neuen Disziplinen müssen dem BVA ebenfalls zur Genehmigung vorgelegt werden. weiterlesen... Quelle: Deutscher Schützenbund |