Erstellt von Manuel am Montag, 23.03.2015 19:25:25 Uhr Ehrenamtliche Tätigkeit Das Bundesiministerium der Finanzen hat in einem sog. Anwendungserlass vom 21. November 2014 rechtliche Hinweise hinsichtlich der steuerfreien Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit gegeben. Dieser Erlass ist für alle Finanzbehörden bindend. Er gibt wichtige Hinweise zu den steuerlich zu beachtenden Regelungen bei ehrenamtlicher Tätigkeit. Jeder Vereinsvorstand sollte sich hiermit vertraut machen. |