Am 2. November hat der Teil-Lockdown für viele Bereiche des Lebens begonnen – leider betrifft dies auch den Sportbetrieb. Das ist gerade für den Breitensport, das Ehrenamt und die vielen DSB-Vereine nur schwer zu verkraften. Wo aktuell noch wie Sport getrieben werden darf, zeigt ein Überblick der Landesverordnungen, die der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) erstellt hat.