GEMA: Gutschriften aufgrund von Corona

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) hat den DSB informiert, dass Lizenzgebühren für die wegen der Corona-Pandemie nicht mögliche Inanspruchnahme von lizensierten Musiknutzungen zurückgezahlt werden.

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