Erstellt von Manuel am Montag, 14.12.2020 19:11:47 Uhr![]() ![]() Auf Antrag können eingetragene gemeinnützige Vereine von den Gebühren für die Führung des Transparenzregisters befreit werden. Dies muss bis zum 31. Dezember 2020 erfolgen! weiterlesen... Quelle: Deutscher Schützenbund |