Erstellt von Manuel am Montag, 14.12.2020 19:11:47 Uhr | Kategorie Deutscher Schützenbund Befreiungsantrag für das Jahr 2020 noch bis zum 31. Dezember 2020 möglich Auf Antrag können eingetragene gemeinnützige Vereine von den Gebühren für die Führung des Transparenzregisters befreit werden. Dies muss bis zum 31. Dezember 2020 erfolgen! weiterlesen... Quelle: Deutscher Schützenbund |