Corona: Bundestag verlängert das COVID-19-Gesetz

Der Bundestag hat die Verlängerung des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 bis zum 31. Dezember 2021 beschlossen. Das Gesetz ist seit dem 28. Oktober 2020 in Kraft und im Bundesgesetzblatt (BGBl. Teil I, S. 2258) veröffentlicht.

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