Corona: Überblick über die aktuellen Landesverordnungen

Erstellt von Manuel am Mittwoch, 04.11.2020 19:43:27 | Kategorie Deutscher Schützenbund

Am 2. November hat der Teil-Lockdown für viele Bereiche des Lebens begonnen – leider betrifft dies auch den Sportbetrieb. Das ist gerade für den Breitensport, das Ehrenamt und die vielen DSB-Vereine nur schwer zu verkraften. Wo aktuell noch wie Sport getrieben werden darf, zeigt ein Überblick der Landesverordnungen, die der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) erstellt hat.

Auch dieses Mal handeln und argumentieren die einzelnen Bundesländer ganz unterschiedlich: So ist in Berlin Training von Kindern bis zwölf Jahre mit zehn Sportlern und mit Übungsleiter zugelassen. Mecklenburg-Vorpommern geht noch einen Schritt weiter und erweitert die Altersgrenze für Trainingsaktivitäten für alle Jugendlichen bis 18 Jahre, und in Baden-Württemberg bleibt z.B. der Rehasport gestattet. Selbst bei der Ausnahmeregelung zur Zulassung des Individualsports unterscheiden sich die Auslegungen der Bundesländer: Während in Nordrhein-Westfalen und Hamburg die Zulassung nur für Freiluftsportanlagen gilt, ist Individualsport in den meisten sonstigen Bundesländern auch in gedeckten Sportstätten möglich.

Neben diesen kleinen Lichtblicken an der Basis ist es zudem gelungen, die Ausnahmen für Spitzensportler bundesweit zu erhalten. Nicht nur Profisportler, sondern auch die meisten Kaderathleten dürfen mit Hygiene-Konzepten somit hoffentlich weiter unter professionellen Rahmenbedingungen trainieren, damit der nun verordnete November-Lockdown den mittel- und langfristigen Leistungsaufbau dieser Topathleten - vor allem mit Blick auf die Olympischen Spiele sowie die anstehenden Qualifikationswettbewerbe im kommenden Jahr - nicht allzu sehr gefährdet.

Der Überblick befindet sich im Anhang, natürlich ist das Sporttreiben – wenn gestattet – nur unter Einhaltung der geltenden Hygienemaßnahmen erlaubt.

(DOSB/EB) 

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Quelle: Deutscher Schützenbund

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